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Gerichtsjahre mit der Faust des Ostens

Am 22. August 2013 teilte die Dresdner Staatsanwaltschaft offiziell mit, dass gegen fünf mutmaßliche Anführer der als kriminell eingestuften Fangruppe Faust des Ostens (FdO) aus dem Umfeld von Dynamo Dresden Anklage erhoben worden ist. Bei Ermittlungen gegen die Gruppierung hatten Dresdner Polizei und Staatsanwaltschaft am 5. Juni 2012 in Sachsen insgesamt 17 Wohnungen und Firmenräume durchsucht.

Im Laufe der Saison 2011/12 verbannte die aktive Dresdner Fan-Szene die Faust des Ostens als Gruppe aus dem K-Block im Rudolf-Harbig-Stadion (RHS). Optische Zeichen der FdO sind allerdings im Stadtgebiet und auch in der Region nach wie vor nicht zu übersehen, obwohl – Gerüchten zufolge – die Dresdner Ultra-Szene alle öffentlich sichtbaren Zeichen der Faust des Ostens zu taggen, sprich übertünchen, beabsichtigte.

(Noch immer unweit des RHS – Foto: O.M.)

Die Tatvorwürfe gegen die “auch rechtsextreme“ FdO belaufen sich auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch und schweren Bandendiebstahl. In dem bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden anhängigen Verfahren gegen die Angeklagten der Faust des Ostens “ist jedoch fast fünf Jahre nicht Wesentliches mehr passiert. Da keiner der Angeklagten in Untersuchungshaft saß, sah sich die Kammer gezwungen, andere Prozesse vorzuziehen“, resümiert aktuell für die Sächsische Zeitung Gerichtsreporter Alexander Schneider.

“(…) Vergangene Woche gab es ein wenig Bewegung. Die Richter haben das Verfahren eröffnet. Damit kamen sie der nach fünf Jahren drohenden Verjährung zuvor. Ein Prozesstermin ist derzeit jedoch nach Angaben des Landgerichts nicht in Sicht (…)“ [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 4. Juni 2018].

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Im RückSPIEGEL: Faust des Ostens


“Eine sächsische Hooligangruppe terrorisiert Ausländer und Fußballfans“, teasert DER SPIEGEL inter alia in seiner Ausgabe vom 25. Februar dieses Jahres und blickt ganzseitig – mit großformatiger Bebilderung – auf die Faust des Ostens (FdO).

“Sie sahen sich als ‘disziplinierter Haufen von 50 Mann, der nicht besoffen, sondern motiviert die Bullen wegknallt’”, zitiert DER SPIEGEL eine ungenannte Quelle.

Aktuell erfährt die geneigte Leserin und der geneigte Leser im SPIEGEL-Artikel “Explosive Mischung“ so einiges. Neues?

Beispielsweise das kolportierte Gründungsdatum der FdO, den 20. April 2010 [MeyView.com, 23. August 2013].

Oder über die “Ausschreitungen im linken Leipziger Stadtteil Connewitz Anfang 2016“ (DER SPIEGEL) unter FdO-Beteiligung [MeyView.com, 15. Februar 2016].

Auch, dass die FdO während der EURO 2016 im französischen Lille – wie es DER SPIEGEL formuliert – Spuren hinterlässt [MeyView.com, 19. Juni 2016].

Ebenso vom SPIEGEL gestreift wird unter anderem die 2015’er Randale von Heidenau [MeyView.com, 30. August 2015].

“Seit nunmehr sieben Jahren verfolgen sächsische Ermittler die Umtriebe der rechtsextremen Gruppe. Bereits im Juli 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen mutmaßlich führende Köpfe, unter anderem wegen des Verdachts der Gründung einer kriminellen Vereinigung. Doch ein Prozessbeginn ist bis heute nicht angesetzt“, weiß DER SPIEGEL [MeyView.com, 15. Februar 2016].

Soviel nachrichtenmagazinliche Aktualität ist beileibe nicht immer gegeben.

“Hintergrundartikel haben das ganz wörtliche Ziel, über Hintergründe zu informieren. Meistens haben Hintergrundartikel durchaus einen aktuellen Anlass, versuchen aber ein Gesamtbild zu zeichnen, in das man den tagesaktuellen Aufhänger einordnen kann“ (Deutscher Medienverband).

Nun tagträumt MeyView.com mitnichten in der kühlen Märzensonne, Steffen Winter vom SPIEGEL – für besagten Artikel verantwortlich zeichnend – wäre bei seinen Gesamtbildrecherchen auf das kleine ElbsandsteinPolemik-Blog gestoßen und hätte herumgestöbert. Oder etwa gelesen. Beispielsweise über das “Verbot der Gruppe Faust des Ostens durch Ultras Dynamo“ im Rudolf-Harbig-Stadion (RHS) [MeyView.com, 10. Oktober 2012] beziehungsweise den Dresdner “szeneinternen Reinigungsprozess“ [MeyView.com, 18. November 2012].

“FdO-Hooligans im Fanblock von Dynamo Dresden“, ist unter der Bebilderung im aktuellen SPIEGEL zu lesen. Undatiert. Im Artikel unreflektiert. Quasi wie mit der Tastatur in Stein gemeißelt.

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(Dresden, unweit des RHS, Februar 2011 – Foto: O.M.)

Hooligans Elblorenz: BGH verwirft Revision

Nach den letzten Urteilen des Dresdner Landgerichts gegen drei Männer der Führungsriege der Hooligans Elbflorenz war von der Verteidigung der Angeklagten angekündigt worden, die Urteilssprüche wiederum vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten. Verteidiger Martin Wissmann bezeichnete das damalige Strafmaß “fernab von Gut und Böse“ und sprach von einem “politischen Urteil“. Das Landgericht in Dresden hatte am 13. November 2015 zwei Urteile ohne Bewährung über drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und drei Monate und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verkündet.

Die Staatsanwaltschaft Dresden teilte nunmehr am 8. September dieses Jahres mit, dass die Revisionen der drei Angeklagten durch den BGH als unbegründet verworfen wurden. “Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat“, verlautbarte die Staatsanwaltschaft Dresden. Damit gelten die Urteile als rechtskräftig.

Das Dresdner Landgericht verurteilte am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Gerichtsauftakt war am 24. August 2011. Zwei der Angeklagten hatten die gegen sie vom Landgericht Dresden verhängten Haft- beziehungsweise Geldstrafen akzeptiert.

Der BGH verkündete nach dem Revisionsprozess im Verfahren am 22. Januar 2015 seinen als richtungsweisend einzuschätzenden Urteilsspruch (3 StR 233/14), dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können.

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(Rudolf-Harbig-Stadion, 28. November 2015 – Foto: bultras.net)

Faust des Ostens – to stand by?

Was hat der Monat August von vor drei Jahren mit aktuellen Ereignissen rund um die UEFA EURO 2016 (No signs before the time?) zu tun? Und Lille mit Dresden? Nichts. Richtig. Jedenfalls vordergründig.

Am 22. August 2013 teilte die Dresdner Staatsanwaltschaft offiziell mit, dass gegen fünf mutmaßliche Anführer der als kriminell eingestuften Fangruppe Faust des Ostens (FdO) aus dem Umfeld von Dynamo Dresden Anklage erhoben worden ist.

Die Bilder vom 12. Juni 2016 aus Lille sind allseits bekannt. Bis hin zu Berichterstattungen, denen allein der Terminus ’Osten’ wichtig schien. Egal ob herbeizitiert faustisch oder geografisch simpel in Zusammenhänge geschrieben.

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(Screenshot Google News – O.M.)

Wieder da? Die Faust des Ostens? Quasi auferstanden aus Ruinen?

“Sollte tatsächlich ein Faust-des-Ostens-Mitglied an den Krawallen beteiligt gewesen sein, so muss auch Sachsens Verfassungsschutz seinen Kenntnisstand überarbeiten. In Bericht 2015 wird die Gruppierung zwar als rechtsextremistisch eingeschätzt, allerdings heißt es dort weiter: Diese Fußballfanvereinigung ’trat nicht mehr mit eigenen Aktivitäten in der Öffentlichkeit in Erscheinung’. Ihre Mitglieder stünden aber weiterhin ’als Mobilisierungspotenzial für andere rechtsextremistische Aktivitäten zur Verfügung’“ (Sächsische Zeitung, 14. Juni).

Überraschung? Im Laufe der Geschichte?

“Das Landgericht Dresden hat es allerdings auch nach fast drei Jahren noch nicht geschafft, über die Eröffnung des Verfahrens [gegen die fünf mutmaßlichen FdO-Führungskader] zu entscheiden. Insgesamt ermittelte die Polizei im März 2016 gegen zwölf Mitglieder der Gruppe in insgesamt 15 Verfahren“ (a.a.O.).

Apropos (Selbst)Lauf der Geschichte: Zwischenzeitlich berichtete im Januar 2013 übrigens SPIEGEL ONLINE, dass in Dresden “mehrere Mitglieder der vermeintlich rechtsgerichteten ’Faust des Ostens’ über Monate mit der Polizei zusammengearbeitet haben“ sollen.

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(Dresden, Frühjahr 2015 – Foto: O.M.)

Aber das wäre dann schon wieder eine andere Geschichte. Vielleicht. Wer weiß …

Reges Fäustchen des Ostens?

Vor der Drittliga-Begegnung von Dynamo Dresden und FC Hansa Rostock am 19. März dieses Jahres auf dem Rasen im Rudolf-Harbig-Stadion begegneten sich Anhänger beider Vereine im Dresdner Stadtteil Löbtau –

[ULTRAS PYRO FANS, YouTube.com, 19. März 2016]

Die Polizei nahm unmittelbar mehr als 80 Personen vorübergehend in Gewahrsam. Gesamtermittlungen werden gegen 117 Verdächtige geführt.

Fast genau zwei Monate später, am 18. Mai, durchsuchte nun die Polizei Wohnungen in Dresden, Wilsdruff, Großenhain, Rostock, Anklam, Barth und Hamburg. Wie die Sächsische Zeitung berichtet, handelt es sich bei den 15 Beschuldigten “um Männer im Alter von 16 bis 31 Jahren, von denen sich offenbar zehn zu Dynamo Dresden und fünf zu Hansa Rostock zählen“. Ziel der aktuell erfolgten Beweissicherung sei es, “Hintergründe und Absprachen zu der Auseinandersetzung zu belegen“, beruft sich die Zeitung auf eine bezügliche Mitteilung von Oberstaatsanwalt Lorenz Haase, Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft.

Nach Darstellung von Gerichtsreporter Alexander Schneider ist unter den Beschuldigten “mindestens ein ’alter Bekannter’“ – “Ein 21-Jähriger, der zu den Rädelsführern der Fangruppierung namens ’Faust des Ostens’ (FdO) zählen soll“.

“Die FdO hatte mehrere Dutzend Mitglieder. Ab 2010 soll die Gruppe für erhebliche Straftaten verantwortlich sein, darunter Sachbeschädigungen im Stadion, Einbrüche, Angriffe auf Polizisten, Körperverletzungen, Schnapsdiebstähle. Die mutmaßliche Führungsriege der FdO wurde bereits im August 2013 unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden angeklagt. Seitdem ruht das Verfahren jedoch, da keiner der Beschuldigten in Haft saß. Für Haftsachen gilt das sogenannte Beschleunigungsgebot. Gerichte müssen diese Verfahren aufgrund des Freiheitsentzugs der Untersuchungsgefangenen vorzeitig verhandeln. Beschuldigte FdO-Angehörige sind seitdem jedoch immer wieder aufgefallen“ (Sächsische Zeitung, 19. Mai 2016).

Nach letzten behördlichen Angaben Mitte Februar 2015 umfasste die Faust des Ostens rund 40 Mitglieder. Im Mai 2013 bezifferte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär noch mehr als 100 Beschuldigte im Verfahren gegen die Gruppierung aus dem Umfeld von Dynamo Dresden. Öffentlich bekannt sind staatsanwaltlich laufende Ermittlungen gegen die Faust des Ostens seit Juni 2012.

Im aktuellen Vorgang sei übrigens nicht ausgeschlossen, “dass auch gegen die Hooligans aus Dresden und Rostock wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt wird“, zitiert die Sächsische Zeitung Oberstaatsanwalt Lorenz Haase.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. Januar 2015 sein Urteil (Az 3 StR 233/14) im Verfahren gegen die Hooligans Elbflorenz verkündet, dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Insbesondere auch, wenn sie sich “mit anderen Hooligan-Gruppen zu organisierten Schlägereien treffen“ (BGH-Urteil im Medien-Spiegel).

Wie lange die Ermittlungen im aktuellen Fall dauern werden, ist gegenwärtig noch unklar.